Ein Verteidiger ist in einem Prozess immer dann erforderlich, wenn es sich um eine Notwendige Verteidigung laut Strafprozessordnung (StPO) handelt. Der Anwalt wird dann als Pflichtverteidiger bezeichnet. Dies ist in den meisten Fällen im Strafrecht der Fall. Das Gericht fordert den Beklagten zur Nennung eines Anwaltes auf, erfolgt diese Benennung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, bestimmt das Gericht einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger.

Pflichtverteidiger finden – Wählen Sie selbst!

Nur dann, wenn ein Angeklagter selbst keinen Anwalt benennt, sucht das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger aus. Damit entgeht Ihnen eine wichtige Möglichkeit, für einen positiven Ausgang Ihres Prozesses zu sorgen. Damit ein Anwalt seinen Mandanten sinnvoll und erfolgreich verteidigen kann, ist ein gutes Vertrauensverhältnis notwendig – und dies ist eher gegeben, wenn der Pflichtverteidiger selbst gewählt ist. Wichtige Kriterien für einen guten Strafrechtler sind folgende Aspekte:

  • Halten Sie den Anwalt für kompetent? (Hier kann bereits die Webseite, aber auch der persönliche Eindruck ein hilfreicher Wegweiser sein)
  • Ist der Anwalt mit dem Strafrecht vertraut und kann seine Kenntnisse nachweisen?
  • Hat der Pflichtverteidiger Erfahrungen zu Ihrem speziellen Fall?

Welcher Anwalt ist der Richtige?

Ideal für einen strafrechtlichen Prozess ist ein erfahrener Fachanwalt, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ vergibt die Anwaltskammer. Sie wird dann erteilt, wenn der Verteidiger nachweist, dass er im strafrechtlichen Bereich praktische und theoretische Kenntnisse und Erfahrungen besitzt. Wenn Sie einen guten Pflichtverteidiger finden wollen, ist dieser Titel ein guter Anhaltspunkt, noch besser ist es, sich auf Empfehlungen aus dem Freundes und Bekanntenkreis zu verlassen.

Keine Anwälte zweiter Klasse!

Auch dann, wenn Sie keinen Pflichtverteidiger finden und das Gericht einen Anwalt stellt gilt: Pflichtverteidiger sind keine zweitklassigen Anwälte. Sie nehmen in der Regel Ihre Aufgabe ebenso ernst wie jeder Wahlverteidiger und haben innerhalb eines Verfahrens dieselben Rechte und Pflichten.